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Aktueller Bereich Zivilrecht > Schuldrecht BT > Definitionen

Werkvertragsrecht, §§ 631 ff. BGB - Unverhältnismäßigkeit

Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn die Kosten der Mängelbeseitigung für den Unternehmer im Vergleich zu dem Vorteil, den die Mängelbeseitigung für den Besteller bietet, unangemessen hoch sind (sog. Kosten-Nutzen-Vergleich).

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