Kaufrecht/ Werkvertragsrecht - Selbstvornahme bei der Mangelbeseitigung vor Fristablauf?
(P) Kann nach Leistung einer mangelhaften Sache den Mangel vor Fristablauf vom Käufer selbst behoben werden und Kostenersatz analog § 326 II 2 bzw. gem. §§ 346 I Fall 1, 326 IV iVm § 326 II 2 analog verlangen werden?
| h.M. | a.A. | |
| Inhalt | § 326 II 2 analog (-) | § 326 II 2 analog (+) | 
| Argumente | * Im Werkvertragsrecht ist es ausdrücklich geregelt. Im Kaufrecht wollte man es nicht 
 * Recht zur zweiten Andienung unterlaufen 
 * § 637 setzt selbst einen Fristablauf voraus 
 * Unlösbare Probleme bei § 326 II 2, wenn der Käufer den Mangel nur teilweise behebt | * Recht zur zweiten Andienung nicht unterlaufen, da der Käufer seinen Rücktrittsanspruch verliert und der Verkäufer somit den Kaufpreis behalten darf. | 
 
    
 Hammen Schuldrecht SS05 Gießen
     Hammen Schuldrecht SS05 Gießen






