Schuldrecht AT, § 275 BGB - Unmöglichkeit
Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringbarkeit des geschuldeten Erfolgs.
Einloggen
Navigation
Bibliothek
Willkommen in der Bibliothek
Aktueller Bereich Zivilrecht > Schuldrecht AT > Definitionen
Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringbarkeit des geschuldeten Erfolgs.
Ähnliche Einträge
Klausuren zu diesem Thema
Downloads / Links
Empfohlene Literatur