Schuldrecht AT - Drittschadensliquidation
Prüfungsort: "Schaden"
I. Ein Anspruchsberechtigter hat keinen eigenen Schaden
II. Ein Geschädigter hat keinen eigenen Anspruch gg. den Schädiger
III. Es liegt ein Fall einer zufälliger Schadensverlagerung aus Schädigersicht vor.
 
    
 Hammen Schuldrecht SS05 Gießen
     Hammen Schuldrecht SS05 Gießen






