Schuldrecht AT - Drittschadensliquidation
Prüfungsort: "Schaden"
I. Ein Anspruchsberechtigter hat keinen eigenen Schaden
II. Ein Geschädigter hat keinen eigenen Anspruch gg. den Schädiger
III. Es liegt ein Fall einer zufälliger Schadensverlagerung aus Schädigersicht vor.