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Aktueller Bereich Zivilrecht > Schuldrecht BT > Schemata

Schuldrecht AT - Drittschadensliquidation

Prüfungsort: "Schaden"

I. Ein Anspruchsberechtigter hat keinen eigenen Schaden
II. Ein Geschädigter hat keinen eigenen Anspruch gg. den Schädiger

III. Es liegt ein Fall einer zufälliger Schadensverlagerung aus Schädigersicht vor.

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