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Aktueller Bereich Zivilrecht > Handels- und Gesellschaftsrecht > Definitionen

Komandietgesellschaft (KG), §§ 171 I, 162 I HGB - Pflichteinlage (Einlagepflicht)

Die Vermögenswerte Leistung, zu der sich der Kommanditist gegenüber seinen Mitgesellschaftern - also im Innenverhältnis - verpflichtet hat.

Pflichteinlage ist ihrem objektiven Wert entsprechend auf Haftsumme anzurechnen.

Siehe auch: Haftsumme

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