Komandietgesellschaft (KG), § 171 HGB - Haftsumme
Der Geldbetrag, in dessen Höhe der Kommanditist im Außenverhältnis haftet.
Siehe auch: Pflichteinlage (Einlagepflicht)
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Der Geldbetrag, in dessen Höhe der Kommanditist im Außenverhältnis haftet.
Siehe auch: Pflichteinlage (Einlagepflicht)
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