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Aktueller Bereich Zivilrecht > Handels- und Gesellschaftsrecht > Theorien / Probleme

Geschäftsfortführung, § 25 HGB - bei bloßer Unternehmensfortführung

(P) Das Unternehmen, nicht aber die Firma (auch nicht der Firmenkern) wird fortgeführt.

  h.M. a.A.
Inhalt  * Firmenfortführung zentrale Bedeutung f. § 25 I HGB

* BGH erweitert Blickwinkel (Beurteilung) auf die Frage, ob der Verkehrskreis die neue Firma mit der alten identifiziert
 * Firmenfortführung für §§ 25, 28 HGB nicht notwendig, sondern Unternehmensfortführung

* Firmenfortführung nur Indiz
Folge    
Argumente  Wortlaut,
Systematik § 25 III HGB
 * §§ 25 und 28 HGB = heterogene Regeln
* Verkennt einheitliches Konzept der Normen
=> Knüpfen an die Fortführung des Unternehmens an und sollen dadurch Nichtrechtsfähigkeit des Unternehmens kompensieren
* Daher § 28 HGB Spezialfall zum zu engen § 25 HGB




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