Geschäftsfortführung, § 25 HGB - bei bloßer Unternehmensfortführung
(P) Das Unternehmen, nicht aber die Firma (auch nicht der Firmenkern) wird fortgeführt.
h.M. | a.A. | |
Inhalt | * Firmenfortführung zentrale Bedeutung f. § 25 I HGB * BGH erweitert Blickwinkel (Beurteilung) auf die Frage, ob der Verkehrskreis die neue Firma mit der alten identifiziert |
* Firmenfortführung für §§ 25, 28 HGB nicht notwendig, sondern Unternehmensfortführung * Firmenfortführung nur Indiz |
Folge | ||
Argumente | Wortlaut, Systematik § 25 III HGB |
* §§ 25 und 28 HGB = heterogene Regeln * Verkennt einheitliches Konzept der Normen => Knüpfen an die Fortführung des Unternehmens an und sollen dadurch Nichtrechtsfähigkeit des Unternehmens kompensieren * Daher § 28 HGB Spezialfall zum zu engen § 25 HGB |