Eigentumsvorbehalt, § 449 BGB - dingliche Teilverzichtserklärung
"Von der Globalzession sind von vornherein solche Forderungen nicht erfasst, die aus dem Verkauf von Waren stammen, die unter verlängertem Eigentumsvorbehalt bezogen wurde."
 
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"Von der Globalzession sind von vornherein solche Forderungen nicht erfasst, die aus dem Verkauf von Waren stammen, die unter verlängertem Eigentumsvorbehalt bezogen wurde."
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