Eigentum, § 449 BGB - Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt ist die dingliche Einigung unter der auschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
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Der Eigentumsvorbehalt ist die dingliche Einigung unter der auschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
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