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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Theorien / Probleme

Rechtfertigungsgründe, § 33 StGB: Überschreitung der Notwehr - Problem: § 33 StGB und extensiver Notwehrexzess

(P) Ist § 33 StGB auch auf den extensiven Notwehrxzess anwendbar?

h.M. a.A.
(-), weil der Täter begrifflich schon kein Notwehrrecht mehr hat, dessen Grenzen er überschreiten kann.
(+), da der Täter auch in diesem Fall die (zeitlichen) Grenzen der Notwehr überschreitet.



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  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 1 WS 08/09

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