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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Begriffe

Notwehr, § 33 StGB - Notwehrexzess, extensiver

Bei dem extensiven Notwehrexzess überschreitet der Täter die zeitlichen Grenzen des Notwehrrechts und "verteidigt" sich noch weiter, obwohl gar kein Angriff mehr gegenwärtig ist.

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  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
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