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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Schemata

Rechtfertigungsgruünde, § 32 StGB - Notwehr

I. Objekitve Voraussetzungen

1. Notwehrlage

Maßstab: Rein objektive Ex-Post-Prüfung!

a) Angriff

Angriff ist jede von einem menschlichen Verhalten ausgehende Bedrohung rechtlich geschützter Güter oder Interessen.

b) Gegenwärtigkeit

Der Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.

c) Rechtswidirgkeit des Angriffs

Rechtswidrig ist ein Angriff, der obejktiv im Widerspruch mit der Rechtsordnung steht, also nicht seinerseits durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist und den der Betroffene auch nicht aus anderen Gründen zu dulden braucht.

2. Notwehrhandlung

Maßstab: Objektives Ex-Ante-Urteil!

a) gegenüber dem Angreifer

b) geeignet

Geeignet zur Abwehr eines Angriffs ist jede Handlung, die nicht von vornherein als völlig abwehruntauglich erscheint.

c) erforderlich

Die Verteidigung ist erforderlich, wenn sie das relativ mildeste Mittel unter mehreren gleichermaßen sicher den Angriff abwehrenden Mitteln darstellt.

d) geboten

Geboten ist die Verteidigung, wenn sie keinen Rechtsmissbrauch darstellt.

 

II. Subjektive Voraussetzungen/ Verteidigungswille

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Downloads / Links

  • Link Dummy1
  • Link Dummy2
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 1 WS 08/09

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