Täterschaft und Teilnahme (TuT), § 25 I 2. Alt StGB - mittelbare Täterschaft
1. Erfolg
tatbestandliche Erfolg überhaupt eingetrete?
2. "durch einen anderen" (vgl. Wortlaut § 25 I 2. Alt StGB)
durch Taterfolg unmittelbar hervorrufende Handlung "durch einen anderen" vorgenommen?
3. Verursachungsbeitrag, der Tatherrschaft verleiht
mittelbarer Täter Verurachungsbeitrag geleistet, welcher ihm (nach h.L.) Tatherrschaft über den die Tat Ausführenden vermittelt?
= überlegenes Wissen
Gutachten:
* immer zuerst die Strafbarkeit des Tatausführenden zu prüfen!