Täterschaft und Teilnahme (TuT) - modifizierte animus-Theorie (Eingeschränkt-subjektive Theorie)
Täter ist, wer Täterwille hat. Täterwille hat, wer die Tat als eigene will. Der Täterwille ist anhand von (zuminest) vier Indizienwertend zu ermittlen.
Es sind dies:
* Die Tatherrschaft,
* der Wille zur Tatherrschaft,
* der Grad des eigenen Tatinteresses und
* der Umfang der eigenen Tatbeteiligung.