Einloggen

Navigation

Bibliothek

Willkommen in der Bibliothek

Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Definitionen

Täterschaft und Teilnahme (TuT) - modifizierte animus-Theorie (Eingeschränkt-subjektive Theorie)

Täter ist, wer Täterwille hat. Täterwille hat, wer die Tat als eigene will. Der Täterwille ist anhand von (zuminest) vier Indizienwertend zu ermittlen.

Es sind dies:

 

* Die Tatherrschaft,

* der Wille zur Tatherrschaft,

* der Grad des eigenen Tatinteresses und

* der Umfang der eigenen Tatbeteiligung.

Ähnliche Einträge

Klausuren zu diesem Thema

Downloads / Links

  • Link Dummy1
  • Link Dummy2
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 3 WS 08/09

Empfohlene Literatur