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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Definitionen

Festnahmerecht, § 127 I StPO - Identität nicht sofort feststellbar

Die Identität des Betroffene ist dann nicht sofort feststellbar, wenn sie nicht augenblicklich an Ort und Stelle so festgestellt werden kann, dass der weiteren zügigen Strafverfolgung insoweit nichts im Wege steht.

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  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 1 WS 08/09

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