Notstand, § 34 StGB - Gefahr
Eine Gefahr liegt vor, wenn die tatsächlichen Umstände den Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich erscheinen lassen.
 
    Einloggen
Navigation
Bibliothek
Willkommen in der Bibliothek
Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Definitionen
Eine Gefahr liegt vor, wenn die tatsächlichen Umstände den Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich erscheinen lassen.
Ähnliche Einträge
Klausuren zu diesem Thema
Downloads / Links
 Dummy1
     Dummy1 Dummy2
     Dummy2 Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
     Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
     Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09 Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 1 WS 08/09
     Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 1 WS 08/09Empfohlene Literatur