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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Definitionen

Festnahmerecht, § 127 I StPO - Fluchtverdacht

Fluchtverdacht liegt vor, wenn die gerechtfertigte Annahme besteht, der Betroffene werde sich der Verfolgung durch Flucht entziehen, wenn er nicht alsbald festgenommen wird.

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