Einloggen

Navigation

Bibliothek

Willkommen in der Bibliothek

Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Definitionen

Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB - Gegewärtigkeit (der Gefahr)

Eine gegewärtige Gefahr ist ein Zustand, dessen Weiterentwicklung den Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens ernstlich befürchten lässt, wenn nicht alsbald Gegenmaßnahmen ergirffen werden.

Ähnliche Einträge

Klausuren zu diesem Thema

Downloads / Links

  • Link Dummy1
  • Link Dummy2
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 2 WS 08/09

Empfohlene Literatur