Rechtsbindungswille
Der Rechtsbindungswille ist eine Erklärung, welche auf einen rechtlichen Erfolg abziehlt, darf also nicht bloß eine unverbindliche Gefälligkeitszusage enthalten.
Einloggen
Navigation
Bibliothek
Willkommen in der Bibliothek
Aktueller Bereich Zivilrecht > BGB AT > Begriffe
Der Rechtsbindungswille ist eine Erklärung, welche auf einen rechtlichen Erfolg abziehlt, darf also nicht bloß eine unverbindliche Gefälligkeitszusage enthalten.
Ähnliche Einträge
Klausuren zu diesem Thema
Downloads / Links
Empfohlene Literatur