Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 687 II, 681 S. 2, 667 BGB - angemaßte Geschäftsführung ohne Auftrag
I. Führung eines fremden Geschäfts
II. Eigengeschäftsführungswille des Geschäftsführers
III. positive Kenntnis der fehlenden eigenen Berechtigung
Rechtsfolge: Herausgabe des aus der Geschäftsführung Erlangten