Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 683 S.1, 670, 677 BGB - Aufwendungsersatz Geschäftsführer gegen Geschäftsherrn
I. Führung eines fremden Geschäfts
II. Fremdgeschäftsführungswille des Geschäftsführers
III. ohne Auftrag
IV. Berechtigung iSv § 683 S. 1
Rechtsfolge: Rechtsfolgenverweis auf das Bereicherungsrecht