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Aktueller Bereich Zivilrecht > Schuldrecht BT > Schemata

Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 683 S.1, 670, 677 BGB - Aufwendungsersatz Geschäftsführer gegen Geschäftsherrn

I. Führung eines fremden Geschäfts

II. Fremdgeschäftsführungswille des Geschäftsführers

III. ohne Auftrag

IV. Berechtigung iSv § 683 S. 1

 

Rechtsfolge: Rechtsfolgenverweis auf das Bereicherungsrecht

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