Bestimmtheitsgrundsatz, §§ 854 ff. BGB
· Sachenrechte wirken absolut, also gegenüber jedermann.
· Um die absolute Wikrung zu realisieren und Beachtung fordern zu können, müssen Eigentum-Übertragungen eindeutig sein.
· Schuldrecht = wirkt im Gegensatz "inter partes", also zwischen den beteiligten Personen