Aufhebung / Rücknahme von VA
Relevant: §§ 48, 49, 50 VwVfG
Probleme:
· § 48 - Anwendbarkeit bei nachträglicher RWK bei Dauer-VA?
· § 48 III: Bestandsschutz im Ermessen oder nur Anspruch auf Ersatz des Geldwertes?
· § 49 - Gilt § 49 auch für rw VA?
· § 50 - Wann verliert der Betroffene den Vertrauensschutz
§ 48 (H)VwVfG
· Rücknahme eines begünstigenden VA stellt belastenden VA dar
· Daher Grundlage nötig
· Es dürfen keine Spezialregelungen vorliegen (zB § 45 I WaffG)
Ausgangs-VA / RWK
· Ausgangs-VA muss bestehen und rw sein
· Zeitpunkt für RWK: Erlass
· Teilrechtswidrigkeit reicht aus, sofern sich die Rücknahme auf diesen Teil bezieht
· Bei Dauer-VA darf auch nachträgliche (nach Erlass) RWK bestehen
Belastender VA
Rücknahme problemlos, da dies die Belastung dem Bürger nimmt.
Begünstigender VA
Leistungsbescheide (Geld,- oder Sachleistungen), § 48 II 1 (H)VwVfG
Rücknahmeverbot: Bei schutzwürdigem Interesse § 48 II 3, 2, 1 (Rückwärtsprüfung)
Sonstiger begünstigender VA, § 48 III (H)VwVfG
zB Genehmigungen, Prüfungszulassungen
(P): Bestandsschutz im Ermessen, oder nur Anspruch auf Ersatz des Geldwertes
siehe hier
Bestandsschutz
· Schutzwürdiges Vertrauen auf Bestand des VA (§ 48 II 1) = Bestandsschutz
· Die Rücknahme ist verboten
· Schutzwürdiges Vertauen durch Prüfungs auf TB-Seite zu erreichen
· Bei § 48 III keine Prüfung auf TB-Seite
· Str. ob im Ermessen Vertrauensschutz berücksichtigt werden darf. (s.o.)
VSS des Bestandsschutzes
I. Der Begünstigte muss auf den Bestand des VA vertraut haben, § 48 II 1
Kein Vertauen = Keine Kenntnis von VA
II. Das Vertrauen muss unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an der Rücknahme schutzwürdig sein, § 48 II 1
1. § 48 II 3 (-) / Negativbeispiele dürfen nicht vorliegen
Sonst kein Vertrauen, Rücknahme möglich
2. § 48 II 2 / Positivbeispiele können vorliegen
Gebrauchmachen von VA = schutzwürdiges Interesse (+)
3. § 48 II 1
Interesse des Bürgers an der Aufrechterhaltung ist höher einzuschätzen, als das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtskonformen Zustandes.
Sonst: Kein Vertrauen, Rücknahme möglich
§ 49 (H)VwVfG
· Widerruf eines begünstigenden VA ist eine Belastung.
· Bedarf gesetzlicher Grundlage
· Spezialgesetze haben Vorrang: zB § 45 II WaffG
Ausgangs-VA
· Muss bestehen
· RMK (str.)
· Maßgebender Zeitpunkt: Erlass
Belastender VA
Grundsatz: Widerruf möglich, da Bürger von Belastung befreit
Ausnahme: § 49 I HVwVfG
Begünstigender VA
Grundsatz: Kein Widerruf wegen des Vertrauensschutzes des Bürgers möglich
Ausnahme: Widerrufsgründe § 49 II / § 49 III
§ 50 (H)VwVfG
· Bürger verliert Vertrauensschutz komplett
· (P) Ab welchem Zeitpunkt verliert er den Schutz. Schon bei Zulässigkeit oder muss auch begründet sein?