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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT > Übersichten

Aufhebung / Rücknahme von VA

Relevant: §§ 48, 49, 50 VwVfG

 

Probleme:

· § 48 - Anwendbarkeit bei nachträglicher RWK bei Dauer-VA?

· § 48 III: Bestandsschutz im Ermessen oder nur Anspruch auf Ersatz des Geldwertes?

· § 49 - Gilt § 49 auch für rw VA?

· § 50 - Wann verliert der Betroffene den Vertrauensschutz

 

§ 48 (H)VwVfG

 

· Rücknahme eines begünstigenden VA stellt belastenden VA dar

· Daher Grundlage nötig

· Es dürfen keine Spezialregelungen vorliegen (zB § 45 I WaffG)

 

Ausgangs-VA / RWK

 

· Ausgangs-VA muss bestehen und rw sein

· Zeitpunkt für RWK: Erlass

· Teilrechtswidrigkeit reicht aus, sofern sich die Rücknahme auf diesen Teil bezieht

· Bei Dauer-VA darf auch nachträgliche (nach Erlass) RWK bestehen

 

 

Belastender VA

 

Rücknahme problemlos, da dies die Belastung dem Bürger nimmt.

 

 

Begünstigender VA

 

Leistungsbescheide (Geld,- oder Sachleistungen), § 48 II 1 (H)VwVfG

Rücknahmeverbot: Bei schutzwürdigem Interesse § 48 II 3, 2, 1 (Rückwärtsprüfung)

 

Sonstiger begünstigender VA, § 48 III (H)VwVfG

zB Genehmigungen, Prüfungszulassungen

 

(P): Bestandsschutz im Ermessen, oder nur Anspruch auf Ersatz des Geldwertes

siehe hier

 

 

Bestandsschutz

 

· Schutzwürdiges Vertrauen auf Bestand des VA (§ 48 II 1) = Bestandsschutz

· Die Rücknahme ist verboten

· Schutzwürdiges Vertauen durch Prüfungs auf TB-Seite zu erreichen

· Bei § 48 III keine Prüfung auf TB-Seite

· Str. ob im Ermessen Vertrauensschutz berücksichtigt werden darf. (s.o.)

 

VSS des Bestandsschutzes

 

I. Der Begünstigte muss auf den Bestand des VA vertraut haben, § 48 II 1

Kein Vertauen = Keine Kenntnis von VA

 

II. Das Vertrauen muss unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an der Rücknahme schutzwürdig sein, § 48 II 1

 

1. § 48 II 3 (-) / Negativbeispiele dürfen nicht vorliegen

Sonst kein Vertrauen, Rücknahme möglich

 

2. § 48 II 2 / Positivbeispiele können vorliegen

Gebrauchmachen von VA = schutzwürdiges Interesse (+)

 

3. § 48 II 1

Interesse des Bürgers an der Aufrechterhaltung ist höher einzuschätzen, als das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtskonformen Zustandes.

Sonst: Kein Vertrauen, Rücknahme möglich

 

 

§ 49 (H)VwVfG

 

· Widerruf eines begünstigenden VA ist eine Belastung.

· Bedarf gesetzlicher Grundlage

· Spezialgesetze haben Vorrang: zB § 45 II WaffG

 

Ausgangs-VA

 

· Muss bestehen

· RMK (str.)

· Maßgebender Zeitpunkt: Erlass

 

 

Belastender VA

 

Grundsatz: Widerruf möglich, da Bürger von Belastung befreit

Ausnahme: § 49 I HVwVfG

 

 

Begünstigender VA

 

Grundsatz: Kein Widerruf wegen des Vertrauensschutzes des Bürgers möglich

Ausnahme: Widerrufsgründe § 49 II / § 49 III

 

 

 

§ 50 (H)VwVfG

 

· Bürger verliert Vertrauensschutz komplett

· (P) Ab welchem Zeitpunkt verliert er den Schutz. Schon bei Zulässigkeit oder muss auch begründet sein?

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Downloads / Links

  • Link Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen

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