Aufhebung von Verwaltungsakten, § 49 VwVfG - Widerruf rechtswidriger Verwaltungsakte möglich?
(P) Ist ein Widerruf eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes nach § 49 VwVfG möglich?
h.M. | a.A. | |
Inhalt | (+) | (-) |
Folge | ||
Argumente | Erst-Recht-Schluss: Wenn schon rechtmäßge Verwaltungsakte (die schwerer aufhebbar sein müssen), widerrufen werden drüfen, dann rechtswidrige erst recht. |
Der Wortlaut ist eindeutig. |