Aufhebung von Verwaltungsakten, § 49 VwVfG - Widerruf rechtswidriger Verwaltungsakte möglich?
(P) Ist ein Widerruf eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes nach § 49 VwVfG möglich?
| h.M. | a.A. | |
| Inhalt | (+) | (-) | 
| Folge | ||
| Argumente | Erst-Recht-Schluss: Wenn schon rechtmäßge Verwaltungsakte (die schwerer aufhebbar sein müssen), widerrufen werden drüfen, dann rechtswidrige erst recht. | Der Wortlaut ist eindeutig. | 
 
     Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen
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