Einloggen

Navigation

Bibliothek

Willkommen in der Bibliothek

Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT > Definitionen

Verwaltungsakt, § 35 S. 2 VwVfG - mehrstufiger Verwaltungsakt

Der "mehrstufige VA" liegt immer dann vor, wenn eine Behörde erst dann nach außen gegenüber dem Bürger handeln darf (sog. Erlassbehörde), nachdem zuvor intern eine andere Behörde mitgewirkt/ zugestimmt hat (sog. Mitwirkungsbehörde).

Ähnliche Einträge

Klausuren zu diesem Thema

Downloads / Links

  • Link Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen

Empfohlene Literatur