objektive Zurechnung - in den Fällen des sog. "Blaulichtrisikos" (Überschreitung von Geschwindigkeit bei Krankenwagenfahrten)
(P) Zurechnung der Fälle des sog. "Blaulichtrisikos", d.h. Wie wird die Geschwindigkeitsüberscheitung bei der Blaulichtfahrt zugerechnet?
Prüfungsort: objektive Zurechnung
Zurechnung (+) | Zurechnung (-) |
Eine Geschwindigkeitsüberscheitung und eine Fahrt über rote Ampeln aufgrund der schweren Verletzung des Opfers ist nicht mehr atypisch und deshalb dem Täter zurechenbar. | Auch in diesen Fällen dürfen die Fahrer gem. §§ 1, 2, StVO nur so fahren, dass sie andere nicht gefährden, weshalb sich doch das allgemeine Lebensrisiko des Straßenverkehrs realisiert hat und ein atypischer Kausalverlauf vorliegt. Die Folge ist, dass keine Zurechnung zum Täter statt findet. |