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Aktueller Bereich Zivilrecht > Schuldrecht BT > Theorien / Probleme

Kaufrecht/ Werkvertragsrecht - Selbstvornahme bei der Mangelbeseitigung vor Fristablauf?

(P) Kann nach Leistung einer mangelhaften Sache den Mangel vor Fristablauf vom Käufer selbst behoben werden und Kostenersatz analog § 326 II 2 bzw. gem. §§ 346 I Fall 1, 326 IV iVm § 326 II 2 analog verlangen werden?

  h.M. a.A.
Inhalt  § 326 II 2 analog (-)  § 326 II 2 analog (+)
Argumente * Im Werkvertragsrecht ist es ausdrücklich geregelt. Im Kaufrecht wollte man es nicht

 

* Recht zur zweiten Andienung unterlaufen

 

* § 637 setzt selbst einen Fristablauf voraus

 

* Unlösbare Probleme bei § 326 II 2, wenn der Käufer den Mangel nur teilweise behebt

* Recht zur zweiten Andienung nicht unterlaufen, da der Käufer seinen Rücktrittsanspruch verliert und der Verkäufer somit den Kaufpreis behalten darf.

 

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