Kaufrecht/ Werkvertragsrecht - Selbstvornahme bei der Mangelbeseitigung vor Fristablauf?
(P) Kann nach Leistung einer mangelhaften Sache den Mangel vor Fristablauf vom Käufer selbst behoben werden und Kostenersatz analog § 326 II 2 bzw. gem. §§ 346 I Fall 1, 326 IV iVm § 326 II 2 analog verlangen werden?
h.M. | a.A. | |
Inhalt | § 326 II 2 analog (-) | § 326 II 2 analog (+) |
Argumente | * Im Werkvertragsrecht ist es ausdrücklich geregelt. Im Kaufrecht wollte man es nicht
* Recht zur zweiten Andienung unterlaufen
* § 637 setzt selbst einen Fristablauf voraus
* Unlösbare Probleme bei § 326 II 2, wenn der Käufer den Mangel nur teilweise behebt |
* Recht zur zweiten Andienung nicht unterlaufen, da der Käufer seinen Rücktrittsanspruch verliert und der Verkäufer somit den Kaufpreis behalten darf. |