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Aktueller Bereich Zivilrecht > Handels- und Gesellschaftsrecht > Theorien / Probleme

Geschäftsfortführung, § 25 II HGB - Fortführung durch den Erben + Ausschluss seiner Haftung für Altverbindlichkeiten?

(P) Fortführung eines Handelsgeschäftes durch den Erben und Ausschluss seiner Haftung für Altverbindlichkeiten?

  h.M. a.A.
Inhalt * § 25 II HGB ist uneingeschränkt anwendbar neben § 27 I HGB
* Ausreichend ist einseitige Mitteilung an Dritte.
 * § 27 II HGB ist quasi bedeutungslos
Folge  (+)  (-)
Argumente  * Wortlaut des § 27 HGB "...die VorschriftEN des § 25 HGB"

* Erbe stünde sonst schlechter, als rechtsgeschäftlicher Erwerber.
=> Er könnte nur Geschäft einstellen um Haftung zu entgehen, § 27 II HGB

* Gläubiger sind nicht schutzlos, da Schutz durch Erbrecht: Nachlass: §§ 1967 iVm 2059 I 1 BGB
 

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