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Aktueller Bereich Zivilrecht > Sachenrecht I (Mobiliarsachenrecht) > Theorien / Probleme

Eigentumserwerb - Wer Eigetumserwerb, wenn Globalzession und verlängerter Eigentumsvorbehalt gleiche Forderung erfasst?

(P) Wonach bestimmt sich, wer die Forderung erwirbt, wenn eine Globalzession und ein verlängerter Eigentumsvorbehalt die gleiche Forderung erfassen?

H.M./ Rechtsprechung Teilungsprinzip (h.M.) Surrogationstheorie (h.M.)
Gläubiger der abgetretenen Forderung ist der Zessionar der ersten wirksamen Zession (abgeleitet aus § 185 II 2 BGB) Die mehrfach abgetretene Forderung wird unter den in Betracht kommenden Gläubigern anteilig aufgeteilt Der Warenlieferant wird Inhaber der "begehrten" Forderung: Der Erlös aus dem Warenverkauf tritt als rechtsgeschäftliches Surrogat an die Stelle des Egt.
Ableitung: § 285 BGB, § 818 I BGB, § 1247 S. 1 BGB
geregelt im BGB AT keine Reglung im BGB
§ 4
Surrogate nie generell, sonder nur speziell geregelt.

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