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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Definitionen

Notwehr, § 32 StGB - Gegenwärtigkeit

Der Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.

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  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 2 WS 08/09

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