Schuldrecht AT - Drittschadensliquidation
Prüfungsort: "Schaden"
I. Ein Anspruchsberechtigter hat keinen eigenen Schaden
II. Ein Geschädigter hat keinen eigenen Anspruch gg. den Schädiger
III. Es liegt ein Fall einer zufälliger Schadensverlagerung aus Schädigersicht vor.

Benicke Walker Schuldrecht SS 06 Gießen





