Einloggen

Navigation

Bibliothek

Willkommen in der Bibliothek

Aktueller Bereich Zivilrecht > Handels- und Gesellschaftsrecht > Schemata

Mängelrechte Unternehmer, § 377 HGB - Rügepflicht

I. Beidseitiger Handelskauf

Beide Seiten müssen Handelsmänner sein. Analogie wird abgelehnt.

 

II. Ablieferung

Sache gelangt in Erfüllung des Vertrages so in den Machtbereich des Käufers, dass dieser die tatsächliche Möglichkeit zu ihrer Untersuchung hat.

* Nicht gleichzusetzen mit der Übergabe

* Nachlieferung = Selbstständige Lieferung = Separate Rügepflicht

 

III. Nicht ordnungsgemäße Lieferung

* § 377 HGB ist kein Mangelbegriff

 

IV. Redlichkeit des Verkäufers

Keine Anwendung, wenn Verkäufer Mangel arglistig verschwiegen hat.

Ähnliche Einträge

Klausuren zu diesem Thema

Downloads / Links

Empfohlene Literatur