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Aktueller Bereich Zivilrecht > Handels- und Gesellschaftsrecht > Schemata

Firmenfortführung, § 25 HGB - Haftung des Erwerbers

I. Erwerb eines Handelsgeschäfts unter Lebenden und Fortführung dieses Geschäfts

Nicht nur Firmenfortführung, auch Geschäft an sich

 

II. Fortführung des bisherigen Firma

* Unwesentliche Änderungen berühren Haftung nicht.

* Weglassen des Vornamens / Inhaberzusatz / Beifügen d. Geschäftszweigs OK

* Entscheidend = Äußerliche Kontinuität der Verhältnisse

* KEINE Fortführung: Nur § 25 III HGB und allg. HaftungsTB d. BGB

 

III. Im Betrieb des Handelsgewerbes begründete Verbindlichkeit

 

IV. Kein Haftungsausschluss nach § 25 II HGB

* § 25 II HGB = KEIN Gutglaubenstatbestand

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