Besitz, § 986 I 1 Fall 2 BGB - Recht zum Besitz
I. Besitzmittlungsverhältnis zwischen dem unmittelbaren Besitzer und dem Oberbesitzer in Sache von § 868 BGB
II. Mittelbarer Besitzer ist dem Eigentümer gegenüber in Sache von § 986 I 1 BGB zum Besitz berechtigt
III. Befugnis des mittelbaren Besitzers zur Besitzüberlassung an den unmittelbaren Besitzer