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Aktueller Bereich Zivilrecht > Sachenrecht I (Mobiliarsachenrecht) > Schemata

Besitz, §§ 929 S. 1, 930 BGB - Besitzkonstitut

I. Dingliche Einigung

II. Vereinbarung eines Besitzkonstituts, § 930, 868 BGB

wodurch der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt

 

1. konkretes Rechtsverhältnis zwischen Verwender und dem Erwerber auf Zeit

2. (Potentieller) Herausgabeanspruch des Erwerbers gegen den Verwender

3. Besitzmittlungswille des Verwenders

 

III. Einigsein im Zeitpunkt der Vereinbarung des Besitzkonstituts

 

IV. Dingliche Berechtigung des Verwenders

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