Besitz, §§ 854 ff. BGB - Mittelbarer Besitzer XXX Grades
Mittelbarer Besitzer 1. Grades ist derjenige, dem der unmittelbare Besitzer nach dem o.g. Schema den Besitz mittelt.
Mittelbarer Besitzer 2. Grades ist derjenige, dem der mittelbarer Besitzer 1. Grades seinersetis den Besitz durch ein weiteres BMV im o.g. Sinne mitteilt.
Beispiel Untervermietung: 
Untermieter = mittelbarer Besitzer
Mieter = mittelbarer Bestizer 1. Grades
Vermieter = mittelbarer Besitzer 2. Grades
 
    
 Benicke Sachenrecht Probeklausur Gießen SS07
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