Schutznormtheorie
Standort:Zulässigkeit / Klagebefugnis
Schutznormtheorie bei Drittanfechtung: Häufig im Baurecht. Es bedarf einer drittschützenden Norm. Bei Anspruchssituationen (Verpflichtungs- und Leistungsklage) bedarf es einer Norm, aufgrund derer der Kläger vom Staat ein bestimmtes Verhalten verlangen kann.