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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Theorien / Probleme

Schutznormtheorie

Standort:Zulässigkeit / Klagebefugnis

 

Schutznormtheorie bei Drittanfechtung: Häufig im Baurecht. Es bedarf einer drittschützenden Norm. Bei Anspruchssituationen (Verpflichtungs- und Leistungsklage) bedarf es einer Norm, aufgrund derer der Kläger vom Staat ein bestimmtes Verhalten verlangen kann.

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