Adressatentheorie
Standort:Zulässigkeit / Klagebefugnis
Klagebefugt, wenn er Adressat eines belastenden VAs ist. Beeinträchtigung zumindest in Art. 2 I GG
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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Theorien / Probleme
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Klagebefugt, wenn er Adressat eines belastenden VAs ist. Beeinträchtigung zumindest in Art. 2 I GG
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