Möglichkeitstheorie
Standort:Zulässigkeit / Klagebefugnis
Substanziierte Behauptung des Klägers, in einem subjektiven Recht verletzt zu sein.
Subjektives Recht (Schutznormtheorie): Wenn eine Norm zumindest auch dem Schutz von Individualinteressen dient und der Kläger zu dem geschützten Personenkreis gehört. Durch Auslegung zu ermitteln.