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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Definitionen

Versuch, § 22 StGB - Rücktritt: Freiwilligkeit

Freiwillig ist ein Entschluss, wenn er Ausdruck freier Selbstbestimmung des Täters ist, dieser also noch Herr seiner Entschlüsse ist.

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  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 1 WS 08/09

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