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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Definitionen

Versuch, § 22 StGB - Rücktritt: Fehlschlag

Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn der Täter nach seinen Vorstellungen von der Tat davon ausgeht, dass er mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den tatbestandsmäßigen Erfolg entweder gar nicht mehr oder zumindest nicht mehr ohne zeitlich relevante Zäsur herbeiführen kann.

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  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 1 WS 08/09

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