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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Definitionen

Versuch, § 22 StGB - Rücktritt: beendeter Versuch

Ein Versuch ist beendet, § 24 I 1 2. Fall StGB, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat bereits alles zur Herbeiführung des Erfolgs Notwendige getan hat.

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  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 3 WS 08/09

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