Einloggen

Navigation

Bibliothek

Willkommen in der Bibliothek

Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT > Definitionen

unbestimmter Rechtsbegriff

Unbestimmte Rechtsbegriffe sind solche Tatbestandsmerkmale einer Norm, die zwecks Konkretisierung auf eine Wertung angewiesen sind, also der Auslegung bedürfen

(z.B. öffentliche Ordnung, nützliche Aufwendungen).

Ähnliche Einträge

Klausuren zu diesem Thema

Downloads / Links

  • Link Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen

Empfohlene Literatur