unbestimmter Rechtsbegriff
Unbestimmte Rechtsbegriffe sind solche Tatbestandsmerkmale einer Norm, die zwecks Konkretisierung auf eine Wertung angewiesen sind, also der Auslegung bedürfen
(z.B. öffentliche Ordnung, nützliche Aufwendungen).
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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT > Definitionen
Unbestimmte Rechtsbegriffe sind solche Tatbestandsmerkmale einer Norm, die zwecks Konkretisierung auf eine Wertung angewiesen sind, also der Auslegung bedürfen
(z.B. öffentliche Ordnung, nützliche Aufwendungen).
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