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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT > Begriffe

Nebenbestimmungen

Nebenbestimmungen (NB) beziehen sich auf einen VA, sind also akzessorisch. Sie regeln allerdings einen eigenständigen Sachverhalt.

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  • Link Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen

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