Eingriffsverwaltung
Die Eingriffsverwaltung ist, wie der Wortlaut bereits ausdrückt, auf Eingriffe in Rechte des Bürgers (z.B. Grundrechte) gerichtet.
Hier bedarf es einer EGL, denn bei Eingriffen in Rechte des Bürgers darf die Verwaltung nicht ohne gesetzliche Ermächtigung handeln. Es bedarf vielmehr eine gesetzliche Grundlage des demokratisch direkt legitimierten Gesetzgebers (Wesentlichkeitstheorie, Vorbehalt des Gesetzes, Art. 20 III GG).