Gewerbebegriff
Ein Gewerbe ist eine auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, nicht gemeinschädliche selbstständige Tätigkeit, die ferner nicht dem Bereich der Urproduktion, der freien Berufe sowie der Verwaltung eigenen Vermögens zuzuordnen ist.
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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT > Definitionen
Ein Gewerbe ist eine auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, nicht gemeinschädliche selbstständige Tätigkeit, die ferner nicht dem Bereich der Urproduktion, der freien Berufe sowie der Verwaltung eigenen Vermögens zuzuordnen ist.
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