Rechtfertigungsgründe - Subjektiver Tatbestand eines Rechtfertigungsgrundes
Der subjektive Tatbestand eines Rechtfertigungsgrundes verlangt ein Handeln in Kenntnis der rechtfertigenden Sachlage und (nach h.M.) zusätzlich das Motiv, zumindest auch aufgrund der dadurch verliehenen Befugnis zu handeln.