Notstand, § 34 StGB - Erforderlichkeit
siehe auch § 32 StGB, Notwehr:
Die Verteidigung ist erforderlich, wenn sie das relativ mildeste Mittel unter mehreren gleichermaßen sicher den Angriff abwehrenden Mitteln darstellt.
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siehe auch § 32 StGB, Notwehr:
Die Verteidigung ist erforderlich, wenn sie das relativ mildeste Mittel unter mehreren gleichermaßen sicher den Angriff abwehrenden Mitteln darstellt.
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