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Aktueller Bereich Zivilrecht > Handels- und Gesellschaftsrecht > Definitionen

Kaufmann, § 2 HGB - Kannkaufmann

§ 2 HGB

  • Bei freiwilliger Eintragung und Vorliegen eines Kleingewerbes (§ 1 II HGB).
  • Eintragung ins Handelsregister = Konstitutiv


§ 3 HGB

  • Betreiber eines Land- oder fortwirtschaftlichen Unternehmens können sich auch eintragen lassen
  • Erforderlich: Geschäftsbetrieb kaufmännischer Art und Weise

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