Drittschadensliquidation - Zufällige Schadensverlagerung aus Schädigersicht
Standort: DSL
Grundsatz: casum sentit dominus - Der Rechtsinhaber trägt die Sachgefahr (selbst)
· Wenn Rechtsinhaber der Sache und der, der das wirtschaftliche Risiko aus dem Schadensereignis nicht personenidentisch sind, dann "zufällige Schadensverlagerung"